Die Diagnose der Polycythaemia vera erfolgt durch die sogenannten A- und B-Kriterien. Wenn A1 und A2 bzw. A1 und A3 sowie ein weiteres A-Kriterium oder zwei B-Kriterien erfüllt sind, gilt die Diagnose als gesichert. Folgende Zuordnung der Kriterien ist FALSCH:
A1: bezieht sich auf die Zahl der Erythrozyten bzw. auf die Höhe von Hb und Hämatokrit
A2: Eine sekundäre Erythrozytose bzw. kongenitale primäre Erythrozytose wurde ausgeschlossen
A3: JAK2-Mutation
A4: Nachweis der Bildung erythropoetischer Kolonien im EPO-freien Milieu
A5: Splenomegalie
B1: Thrombozyten >450.000/ul
B2: Leukozyten >12.000/ul
B3: Vermehrung der myelopoetischen Zellen im Knochenmark
B4: EPO-Konzentration im Serum vermindert bzw. niedrig-normal