Schmelingstraße 47
27232 Sulingen
Die Stipendiaten erhalten ab Beginn des Studiums einen Betrag von 300 € monatlich. Weiterhin wird ein Zuschuss zu den Studiengebühren in Höhe von grundsätzlich 50 € bzw. 150 € monatlich gewährt, sofern Studiengebühren zu entrichten sind. Der/Die Studierende verpflichtet sich, nach der fachärztlichen Weiterbildung für einen Zeitraum
von zwei bis vier Jahren - je nach Dauer der in Anspruch genommenen Stipendienförderung - in einem unterversorgten Bereich im Landkreis Diepholz ärztlich tätig zu sein.